Die Ems wird künftig ab Papenburg flussabwärts unter europäischen Naturschutz stehen - das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Deutschland könne dem nicht länger im Interesse der Werft widersprechen, heißt es in der Urteilsbegründung. Ob nun jede Ausbaggerung der Ems zur Auslieferung eines Schiffs einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, bleibt allerdings offen und ist von den deutschen Gerichten zu klären.
Die Europäische Kommission will die untere Ems in das Projekt "Natura 2000" aufnehmen und hat Deutschland um Zustimmung gebeten. Ziel ist ein europaweites Netz besonderer Schutzgebiete, die als Rückzugsmöglichkeit für bedrohte Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben sollen. Eingriffe in diese Gebiete sind nur nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung zulässig.
Die Meyer-Werft in Papenburg fürchtet nun, dass jedes Mal vor einer Schiffsauslieferung eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wird. Um die damit verbundenen Risiken, Verzögerungen und Kosten zu vermeiden, verlangt sie von der Bundesregierung die Verweigerung der Ems-Aufnahme in das Projekt "Natura 2000".
Nach dem Luxemburger Urteil ist dies jedoch nun nicht mehr möglich. Die so genannte Habitatrichtlinie aus dem Jahr 1992 erlaube eine Verweigerung nur aus Gründen des Naturschutzes - nicht aber aus anderen, z.B. wirtschaftlichen Gründen.
Für die trotz Sperrwerk weiterhin erforderlichen stetig andauernden Ausbaggerungen gilt allerdings eventuell eine deutsche Dauergenehmigung aus dem Jahr 1994 fort. Die Genehmigung gilt fort, wenn die Arbeiten als eine einheitliche Dauermaßnahme zu sehen sind. Auch dann dürfen die Baggerarbeiten die Kernmerkmale der Öko-Region Ems aber nicht gefährden, betonte der EuGH.
Nach diesen Maßgaben muss nun das Verwaltungsgericht Oldenburg über den weiteren Verlauf entscheiden.






Kommentare
es gibt für die Meierwerft auch andere Standorte wo die Umwelt nicht permanent zerstört werden muß.
Herr Meier soll einmal über den Tellerrand hinsschauen,anstatt immer nur den Blick ins Bankkonto.